Alleinerziehend – aber nicht allein!
Alleinerziehende leisten tagtäglich Großes – oft unter schwierigen Bedingungen. Sie gehören zu den am stärksten armutsgefährdeten Gruppen in Österreich und stehen vor besonderen Herausforderungen im Alltag: finanzielle Belastungen, fehlende Kinderbetreuung, gesellschaftliche Vorurteile und emotionale Belastungen sind nur einige davon.
Wir setzen uns dafür ein, Alleinerziehende zu stärken – mit Information, individueller Beratung, Austausch und Vernetzung.
WIR HABEN INFOS FÜR SIE BEI:
FINANZIELLE BELASTUNGEN
Alleinerzieherinnen tragen die finanzielle Verantwortung in der Familie allein und sind oft besonders belastet. Staatliche Hilfe kann Armut verhindern – wir informieren Sie über Ihre Ansprüche!
Frauenberatungsstelle Inneres Salzkammergut: beratung@frauensicht.at oder 06132 21331
Frauenreferat des Landes OÖ: www.frauenberatung-ooe.at
Wichtiger Tipp: Das Führen eines Haushaltsbuchs ist aus mehreren Gründen wichtig – sowohl für die persönliche Finanzkontrolle als auch für die langfristige finanzielle Stabilität.
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Transparenz über Einnahmen und Ausgaben
Erkennen von Einsparungspotenzial
Besseres Budgetieren
Vermeidung von Schulden
Ziele erreichen
Ruhiger schlafen
WICHTIGE INFORMATIONEN UND LINKS
WICHTIGE INFORMATIONEN UND LINKS
Darüber hinaus haben wir hier die wichtigsten Informationen und Links zusammengefasst:
Familien / Alleinerzieherinnen
Die Checkliste und Informationen für Fragen rund um Finanzen und Beruf bei der Geburt eines Kindes finden Sie HIER.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine monatliche Unterstützung für Eltern in Österreich – meist bis zum 18., bei Ausbildung bis max. 24 bzw. 25 Jahren. Die Höhe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab, mit Zuschlägen z. B. für Behinderung. Der Antrag erfolgt online oder beim Finanzamt, oft wird die Beihilfe automatisch verlängert.
Infos und Formular zum Downloaden finden Sie HIER.
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2 Varianten möglich:
Pauschales Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto)
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Beginn & Antrag:
Frühestens ab Geburt des Kindes
Antrag bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) oder per Online-Formular (oesterreich.gv.at)
Wichtig zu beachten:
Karenz (Arbeitsfreistellung) und Kinderbetreuungsgeld sind rechtlich getrennt
Kombination mit Teilzeitarbeit möglich, aber Einkommensgrenzen beachten
Nur ein Modell wählbar – Wechsel später nicht möglich
Infos und Formular zum Downloaden finden Sie HIER
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Dauer: Maximal 365 Tage ab erstmaliger Antragstellung.
Antragstellung: Bei der zuständigen Stelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). (oesterreich.gv.at, wko.at, ooe.arbeiterkammer.at, arbeiterkammer.at)
Die Beihilfe muss separat zum Kinderbetreuungsgeld beantragt werden.
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Das AMS unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei den Kosten für die Kinderbetreuung. Die Beihilfe beträgt maximal 300 € pro Monat und ist österreichweit verfügbar (mit regionalen Unterschieden).
Voraussetzungen:
Kind unter 15 Jahren (bei Behinderung unter 18)
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Einkommensgrenze
Teilnahme an AMS-Maßnahme, neuer Job, geänderte Arbeitszeiten oder Wegfall der bisherigen BetreuungDauer:
Beihilfe wird für 26 Wochen gewährt, erneute Antragstellung möglich
Maximal bis zu 156 Wochen, abhängig vom Bundesland
Antrag:
Persönlich beim AMS oder online über das eAMS-Konto
Vor Aufnahme eines Jobs oder Kurses Kontakt mit dem AMS aufnehmen
Hinweis: Voraussetzungen und Höhe der Förderung variieren je nach Region.
Infos finden Sie HIER
Kinderbetreuungsgeld
Weitere Familienförderungen und Infomaterial
Förderungen Land OÖ für Familien Land Oberösterreich - Gesellschaft und Soziales
Aktuelle Familienförderung des Bundes https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/familienbundesfoerderungen.html
Beruf & Familie Informationen der AK OÖ https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/index.html
Broschüre Frauen& Geld des Frauenreferates Land OÖ
Button: Broschüre zum Downloaden: Broschüre Frauen und Geld
Kompass: der digitale Ratgeber für Alleinerzieherinnen von der österr. Plattform für Alleinerzieherinnen KOMPASS - der digitale Ratgeber für Alleinerziehende - ÖPA
Ratgeber für Alleinerzieherinnen des Frauenreferat des Landes OÖ
Broschüre zum Downloaden: frauenreferat__alleinerziehende.pdf
Sozialleistungen für Menschen mit geringem Einkommen
Sozialhilfe
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… Geld und Unterstützung vom Staat für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben.
Sozialhilfe muss beantrag werden.
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ist abhängig von:
Familienstand - Alleinstehend, Familie, Mitbewohner:innen,
besondere Bedürfnisse (z. B. krank oder pflegebedürftig),
eigenem Einkommen
Es gibt einen sogenannten "Richtsatz", das ist der Betrag, den eine Einzelperson oder Familie mindestens bekommen soll – dieser wird jährlich angepasst.
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ist abhängig von:
Familienstand - Alleinstehend, Familie, Mitbewohner:innen,
besondere Bedürfnisse (z. B. krank oder pflegebedürftig),
eigenem Einkommen
Es gibt einen sogenannten "Richtsatz", das ist der Betrag, den eine Einzelperson oder Familie mindestens bekommen soll – dieser wird jährlich angepasst.
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Antragstellung – beim Sozialamt
Nähere Infos und Antrag zum Downloaden hier. -
beim Bürgerservice ihrer Gemeinde und / oder bei den
Wohnbeihilfe
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… eine Unterstützung für Menschen mit wenig Einkommen, damit sie sich eine Wohnung leisten können..
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Wohnhaft in Oberösterreich
Mietwohnung (auch Genossenschaftswohnungen),
Hauptwohnsitz in der Wohnung
Geringes Einkommen
Mietpreis pro m2 nicht höher als 8,00€ (stand 2025)
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Die Höhe der Wohnbeihilfe ist abhängig von
Einkommen
Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
Höhe der Miete
Größe der Wohnung
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beim Bürgerservice ihrer Gemeinde und / oder bei den
Für jedes Medikament, das ein Arzt oder eine Ärztin auf Rezept verschreibt, muss man in der Apotheke eine Rezeptgebühr bezahlen. Unter bestimmten Umständen wird man von dieser Gebühr befreit.
Rezeptgebührenbefreiung
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Automatische Befreiung (ohne Antrag):
Einige Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit: Arbeiterkammer Oberösterreich
Bezieher:innen einer Ausgleichszulage zur Pension
Bezieher:innen von Sozialhilfe, wenn sie durch diese krankenversichert sind
Zivildiener
Asylwerber:innen in der Grundversorgung
Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten
Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen (Arbeiterkammer, Arbeiterkammer Oberösterreich, Arbeiterkammer, oesterreich.gv.at)
Befreiung auf Antrag:Bei Einkommen unter bestimmten Einkommensgrenzen, kann man die Befreiung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragen: Arbeiterkammer Oberösterreich
Bei der Prüfung wird auch das Einkommen von im Haushalt lebenden Personen mit 12,5 % berücksichtigt. Arbeiterkammer Oberösterreich
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beim Bürgerservice ihrer Gemeinde und / oder bei den
Die Haushaltsabgabe (früher GIS) ist eine monatliche Gebühr, die alle Haushalte in Österreich zahlen müssen, um den ORF (Radio, Fernsehen, Online) zu finanzieren.
Seit Januar 2024 zahlt jeder Haushalt diese Abgabe – auch ohne Fernseher oder Radio.
Befreiung von der Haushaltsabgabe
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geringe Pension oder Einkommen
Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder Arbeitslosengeld
Pflegegeld (ab Stufe 2, teilweise)
blind oder stark sehbehindert
gehörlos
wohnhaft in einem öffentlich finanzierten Heim oder einer Einrichtung
Befreiung gilt meist für 12 Monate, rechtzeitig Verlängerung beantragen
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beim Bürgerservice ihrer Gemeinde und / oder bei den
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… ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer*innen, die einen längeren Arbeitsweg haben und nicht zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können oder einen weiten Arbeitsweg haben.
Kleine Pendlerpauschale:
Wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind
Ab einer einfachen Wegstrecke von 20 km
Betrag je nach Entfernung
Große Pendlerpauschale:
Wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist
Bereits ab 2 km möglich
Pendlerrechner & Antrag:
Mit dem offiziellen Pendlerrechner (bmf.gv.at) kann online festgestellt werden, ob und in welcher Höhe Anspruch besteht.
Eintrag in der Arbeitnehmerveranlagung oder über den Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt.
Nähere Infos HIER: www.oesterreich.gv.at
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Steuerliche Begünstigungen
Finanzielle Soforthilfen durch Staat und caritative Einrichtungen
Einmalige staatliche Beihilfen / Soforthilfen
Der Staat bietet in besonderen Lebenslagen einmalige, meist einkommensabhängige Finanzhilfen – schnell und unbürokratisch –, etwa bei Notlagen, für Familien, bei Naturkatastrophen oder für Heiz- und Wohnkosten.
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Fragen Sie in einer Beratungseinrichtung in Ihrer Region nach – oft gibt es regionale Angebote von Einrichtungen, Vereinen und Service Clubs um eine rasche finanzielle Soforthilfe zu erhalten:
Angebote in der Region Inneres Salzkammergut:
Wenden Sie sich an die Frauenberatungsstelle Inneres Salzkammergut:
Termin vereinbaren beratung@frauensicht.at oder 06132 21331, das Bürgerservice Ihrer Gemeinde oder an die Sozialberatungsstelle Salzkammergut Termin vereinbaren die Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne!
RECHTLICHE FRAGEN
Unterhalt und Obsorge
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Unterhaltspflicht besteht gegenüber minderjährigen und bedürftigen volljährigen Kindern – ab dem Zeitpunkt an dem die Eltern getrennt leben.
Der nicht betreuende Elternteil ist unterhaltspflichtig.
Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Naturalunterhalt wird durch Betreuung und Versorgung des Kindes erfüllt (vom betreuenden Elternteil).
Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten kann das Gericht den Unterhalt festsetzen (Antrag auf Unterhaltsfestsetzung beim zuständigen Bezirksgericht)
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Gemeinsame Obsorge ist in der Ehe der Regelfall und auch nach einer Scheidung.
Beide Elternteile treffen gemeinsam Entscheidungen. In wichtigen Angelegenheiten ist auch nach der Scheidung ist eine Zustimmung des getrenntlebenden Partners nötig:
Schulwahl, Ausbildungsrichtung, Studienwahl
Größere medizinische Eingriffe, Psychologische oder psychiatrische Behandlungen
Änderung des Hauptwohnsitzes des Kindes
Längere Auslandsaufenthalte
Änderung des Vor- oder Familiennamens
Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, Abschluss von Verträgen (z. B. Lehrvertrag)
Alleinige Obsorge wird nur bei Gefahr für das Kindeswohl oder bei fehlender Kooperationsfähigkeit eines Elternteils vom Gericht ausgesprochen. Antragstellung beim zuständigen Bezirksgericht. -
Das Kontaktrecht (Besuchsrecht) steht dem getrenntlebenden Elternteil und auch dem Kind selbst zu.
Ziel ist es, die Beziehung zum Kind aufrechtzuerhalten.
Umfang des Kontakts: individuell geregelt oder durch Gerichtsbeschluss (z. B. jedes zweite Wochenende, Ferienregelungen).
Bei Streitigkeiten kann das Gericht eine Besuchskontaktregelung festlegen; das Kindeswohl steht immer im Vordergrund. (Antrag auf Besuchskontaktregelung beim zuständigen Bezirksgericht)
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Einvernehmliche Scheidung
Beide Ehepartner sind mit der Scheidung einverstanden und seit mindestens 6 Monaten verheiratet.Gemeinsamer Antrag beim zuständigen Bezirksgericht.
Beide müssen sich in folgenden Belangen einig sein:
Aufteilung des Vermögens
Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt für gemeinsame Kinder
allfälligen Ehegattenunterhalt
Strittige Scheidung wegen Verschuldens
Ein Partner macht dem anderen ein schweres Ehevergehen (z. B. Untreue, Gewalt, Alkoholismus) zum Vorwurf.
Einreichung einer Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht, Gericht prüft die Schuldfrage.
Die Folgen sind mögliche Unterhaltsansprüche des unschuldigen Teils.
Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung
Möglich, wenn Ehe zerrüttet ist, aber keine oder geringe Schuld der beiden Eheparnter:in besteht. Möglich auch einseitig, nach 3-jährigem Getrenntleben.
Formulare Trennung /Scheidung:
Antrag_auf_Scheidung_im_Einvernehmen_Stand_1_5_2021 (3).pdf
Scheidungsklage_49EheG_Stand_1_5_2021 (7).pdf -
Scheidung
Der Oberösterreichische Familienbund bietet an den Bezirksgerichten in Oberösterreich vertraulich, anonym und kostenlos Rechtsberatung an.
Themen: Scheidung, Trennung, Obsorge und Kontaktrecht. In der Regel erfolgt die Beratung in Form einer Co-Beratung durch Jurist:innen und psychosoziale Berater:innen
Kostenlose Rechtsberatung Familienrecht (Scheidung / Trennung/Unterhalt / Obsorge) in OÖ:
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Hier ist eine Übersicht der Familienberatungsstellen an den Bezirksgerichten in Oberösterreich, die vom Oberösterreichischen Familienbund angeboten werden: Standorte - OÖ Familienbund
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RECHTSTIPPS - Eine Orientierungshilfe zu Lebensgemeinschaft, Ehe, Trennung, Scheidung und Eingetragene PartnerInnenschaft
Kostenlose Rechtsberatung für Migrantinnen
PSYCHOSOZIALE UNTERSTÜTZUNG IN OÖ
Psychosoziale Unterstützung hilft Menschen in belastenden Lebenssituationen. Sie kombiniert psychologische Hilfe (z. B. Gespräche, emotionale Entlastung) mit sozialer Unterstützung (z. B. Hilfe bei Alltagsproblemen, Vermittlung von Kontakten oder Diensten).
KRISE!
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Traumatische Ereignisse wie Todesfälle, Unfälle oder Krankheiten können das seelische Gleichgewicht erschüttern und zu akuten Krisen führen. Auch länger andauernde Belastungen wie familiäre Konflikte oder finanzielle Sorgen können schleichend eine Krise auslösen. Oft bleiben solche Entwicklungen unbemerkt, was zur sozialen Isolation der Betroffenen führt. Ein kleiner Auslöser kann dann die Krise verschärfen.
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Krisenhilfe OÖ : Telefonischer Rat und Hilfe bei psychischen Krisen – rund um die Uhr erreichbar 0732 2177
Link: www.krisenhilfeooe.at/Telefon Seelsorge OÖ 142: rund um die Uhr - kostenlos
Angebot: Kostenlos, vertraulich, anonym – Beratung bei jeder Art seelischer Belastung, hilfreich z. B. bei Krisen, Einsamkeit, Trauer oder Konflikten.
Onlineoptionen: Zusätzlich erreichbar per Chat, E-Mail und MessengerLink: www.telefonseelsorge.at/
Längerfristige psychologische Hilfe
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Die OÖ Clearingstelle für Psychotherapie ist eine Serviceeinrichtung, die Menschen mit psychischen Problemen über Behandlungsmöglichkeiten informiert, berät und passende Unterstützungsangebote vermittelt.
www.proges.at/psychotherapie-clearingstelle -
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Bietet Beratung, Psychotherapie, Treffpunkt, Frauenwissen, Austauschgruppe für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Seminare & Workshops u.v.m
www.fgz-linz.at/angebot -
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WOHNEN
Hilfe bei Kautionen:
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Der Wohn-Hilfefonds der Oberösterreichischen Landesbank AG unterstützt in Kooperation mit dem Frauenreferat des Landes OÖ Frauen in finanziellen Notlagen (z. B. nach Trennung, Scheidung, Tod des Partners) beim Aufbau einer eigenen Wohnsituation.
Gefördert wird die Kaution oder ein Baukostenzuschuss für eine neue Mietwohnung in Oberösterreich durch ein zinsloses Darlehen von max. 2.500 € (davon 300 € nicht rückzahlbar).
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in OÖ, gesichertes Einkommen, Einkommensgrenze, keine doppelte Förderung, und eine positive Stellungnahme einer Frauenberatungsstelle, über die auch der Antrag gestellt wird.
Die Rückzahlung erfolgt in Raten über bis zu 3 Jahre.
Link Frauenberatungsstellen OÖ: Frauenreferat OÖ: Netzwerke
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Wohngemeinschaften
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Die Frauenübergangswohnung der Frauenberatungsstellen OÖ bietet gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine betreute, befristete Wohnmöglichkeit. Sie erhalten dort Ruhe, Sicherheit und professionelle Unterstützung, um ihre Situation zu stabilisieren und neue Lebensperspektiven zu entwickeln – mit Beratung zu rechtlichen, finanziellen und psychosozialen Themen sowie Hilfe beim Aufbau eines selbstbestimmten, gewaltfreien Lebens.
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Für schwangeren Frauen und Mütter in Krisensituationen (z. B. nach Trennung oder Verlust) vorübergehende Wohnmöglichkeit und Unterstützung.
Hilfe bei rechtlichen und finanziellen Problemen, bei Behördengängen sowie bei der Wohnungs- und Jobsuche.
Bis zu zehn Familien können in eigenen Kleinwohnungen wohnen – maximal 1,5 Jahre, bei verpflichtender Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam.
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für schwangere unter 18-Jährige und minderjährige Mütter, für die eine Unterstützung der Erziehung notwendig ist.
Shanaia_Folder_web.pdf -
Wohnhaus für Frauen (und ihre Kinder) in Notsituationen, befristeter Wohnraum (max. 9 Monate) für selbstständige, psychisch stabile Frauen ohne Suchterkrankung. Jede Frau hat ein eigenes Zimmer, Gemeinschaftsräume werden geteilt. Unterstützung z. B. bei Wohnungs- oder Jobsuche.
Quartier 16 Vöcklabruck - Für Frauen in schwierigen Lebenssituationen
ÜBERGANGSWOHNEN
URLAUBE FÜR ALLEINERZIEHERINNEN IN OÖ
Die Oberösterreichischen Kinderfreunde bieten speziell für Alleinerziehende mit Kindern zwischen 0 und 12 Jahren kostenlose Urlaubswochen an. Diese werden in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich durchgeführt und finden im Kinder- und Familienfreizeitzentrum Mühl-fun-viertel im Böhmerwald statt.
Die Teilnahme ist für Familien mit geringem Einkommen möglich. Der Selbstbehalt beträgt lediglich 50 € pro Familie. Inklusive sind Vollpension, Kinderbetreuung und zwei Familien-Halbtagesausflüge. Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte Pädagog:innen. Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten und Verantwortung.
Anmeldung und Informationen über weitere Angebote erhalten Sie bei den Kinderfreunden OÖ
Die Kinderfreunde OÖ bieten auch Feriencamps für Kinder und Jugendliche an:
Nähere Infos unter: www.kinderfreunde.at