Alleinerziehend – aber nicht allein!

Alleinerziehende leisten tagtäglich Großes – oft unter schwierigen Bedingungen. Sie gehören zu den am stärksten armutsgefährdeten Gruppen in Österreich und stehen vor besonderen Herausforderungen im Alltag: finanzielle Belastungen, fehlende Kinderbetreuung, gesellschaftliche Vorurteile und emotionale Belastungen sind nur einige davon.

Wir setzen uns dafür ein, Alleinerziehende zu stärken – mit Information, individueller Beratung, Austausch und Vernetzung.

Broschüre des Landes OÖ - Ratgeber für Alleinerziehende

WIR HABEN INFOS FÜR SIE BEI:

FINANZIELLE BELASTUNGEN

Alleinerzieherinnen tragen die finanzielle Verantwortung in der Familie allein und sind oft besonders belastet. Staatliche Hilfe kann Armut verhindern – wir informieren Sie über Ihre Ansprüche!

Frauenberatungsstelle Inneres Salzkammergut: beratung@frauensicht.at oder 06132 21331

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Frauenreferat des Landes OÖ: www.frauenberatung-ooe.at

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Wichtiger Tipp: Das Führen eines Haushaltsbuchs ist aus mehreren Gründen wichtig – sowohl für die persönliche Finanzkontrolle als auch für die langfristige finanzielle Stabilität.

    1. Transparenz über Einnahmen und Ausgaben

    2.  Erkennen von Einsparungspotenzial

    3. Besseres Budgetieren

    4. Vermeidung von Schulden

    5. Ziele erreichen  

    6. Ruhiger schlafen

Ein- und Ausgaben_fix_variabel Formular Download

WICHTIGE INFORMATIONEN UND LINKS

WICHTIGE INFORMATIONEN UND LINKS

Darüber hinaus haben wir hier die wichtigsten Informationen und Links zusammengefasst:

Familien / Alleinerzieherinnen

Die Checkliste und Informationen für Fragen rund um Finanzen und Beruf bei der Geburt eines Kindes finden Sie HIER.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist eine monatliche Unterstützung für Eltern in Österreich – meist bis zum 18., bei Ausbildung bis max. 24 bzw. 25 Jahren. Die Höhe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab, mit Zuschlägen z. B. für Behinderung. Der Antrag erfolgt online oder beim Finanzamt, oft wird die Beihilfe automatisch verlängert.

Infos und Formular zum Downloaden finden Sie HIER.

  • 2 Varianten möglich:

    1. Pauschales Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto)

    2. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

    Beginn & Antrag:

    • Frühestens ab Geburt des Kindes

    • Antrag bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) oder per Online-Formular (oesterreich.gv.at)

     Wichtig zu beachten:

    • Karenz (Arbeitsfreistellung) und Kinderbetreuungsgeld sind rechtlich getrennt

    • Kombination mit Teilzeitarbeit möglich, aber Einkommensgrenzen beachten

    • Nur ein Modell wählbar – Wechsel später nicht möglich

    Infos und Formular zum Downloaden finden Sie HIER

  • Infos und Formular zum Downloaden finden Sie hier

  • Das AMS unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei den Kosten für die Kinderbetreuung. Die Beihilfe beträgt maximal 300 € pro Monat und ist österreichweit verfügbar (mit regionalen Unterschieden).

    Voraussetzungen:

    • Kind unter 15 Jahren (bei Behinderung unter 18)

    • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind

      Einkommensgrenze

      Teilnahme an AMS-Maßnahme, neuer Job, geänderte Arbeitszeiten oder Wegfall der bisherigen BetreuungDauer:

    Beihilfe wird für 26 Wochen gewährt, erneute Antragstellung möglich

    Maximal bis zu 156 Wochen, abhängig vom Bundesland

    Antrag:

    Persönlich beim AMS oder online über das eAMS-Konto

    Vor Aufnahme eines Jobs oder Kurses Kontakt mit dem AMS aufnehmen

    Hinweis: Voraussetzungen und Höhe der Förderung variieren je nach Region.

    Infos finden Sie HIER

Kinderbetreuungsgeld

Weitere Familienförderungen und Infomaterial

Sozialleistungen für Menschen mit geringem Einkommen

Sozialhilfe

  • … Geld und Unterstützung vom Staat für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben.

    Sozialhilfe muss beantrag werden.

  • ist abhängig von:

    • Familienstand - Alleinstehend, Familie, Mitbewohner:innen,

    • besondere Bedürfnisse (z. B. krank oder pflegebedürftig),

    • eigenem Einkommen

    Es gibt einen sogenannten "Richtsatz", das ist der Betrag, den eine Einzelperson oder Familie mindestens bekommen soll – dieser wird jährlich angepasst.

  • ist abhängig von:

    • Familienstand - Alleinstehend, Familie, Mitbewohner:innen,

    • besondere Bedürfnisse (z. B. krank oder pflegebedürftig),

    • eigenem Einkommen

    Es gibt einen sogenannten "Richtsatz", das ist der Betrag, den eine Einzelperson oder Familie mindestens bekommen soll – dieser wird jährlich angepasst.

  • Antragstellung – beim Sozialamt  

    Nähere Infos und Antrag zum Downloaden hier.

    Sozialhilfe Land OÖ

    Sozialhilfe Anspruchsvoraussetzungen

Wohnbeihilfe

  •  eine Unterstützung für Menschen mit wenig Einkommen, damit sie sich eine Wohnung leisten können..

    • Wohnhaft in Oberösterreich

    • Mietwohnung (auch Genossenschaftswohnungen),

    • Hauptwohnsitz in der Wohnung

    • Geringes Einkommen

    • Mietpreis pro m2 nicht höher als 8,00€ (stand 2025)

  • Die Höhe der Wohnbeihilfe ist abhängig von

    • Einkommen

    • Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen

    • Höhe der Miete

    • Größe der Wohnung

Für jedes Medikament, das ein Arzt oder eine Ärztin auf Rezept verschreibt, muss man in der Apotheke eine Rezeptgebühr bezahlen. Unter bestimmten Umständen wird man von dieser Gebühr befreit.

Rezeptgebührenbefreiung

Die Haushaltsabgabe (früher GIS) ist eine monatliche Gebühr, die alle Haushalte in Österreich zahlen müssen, um den ORF (Radio, Fernsehen, Online) zu finanzieren.

Seit Januar 2024 zahlt jeder Haushalt diese Abgabe – auch ohne Fernseher oder Radio.

Befreiung von der Haushaltsabgabe

    • geringe Pension oder Einkommen

    • Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder Arbeitslosengeld

    • Pflegegeld (ab Stufe 2, teilweise)

    • blind oder stark sehbehindert

    • gehörlos

    • wohnhaft in einem öffentlich finanzierten Heim oder einer Einrichtung

    Befreiung gilt meist für 12 Monate, rechtzeitig Verlängerung beantragen

  • … ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer*innen, die einen längeren Arbeitsweg haben und nicht zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können oder einen weiten Arbeitsweg haben.

    Kleine Pendlerpauschale:

    • Wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind

    • Ab einer einfachen Wegstrecke von 20 km

    • Betrag je nach Entfernung

    Große Pendlerpauschale:

    • Wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist

    • Bereits ab 2 km möglich

    Pendlerrechner & Antrag:

    • Mit dem offiziellen Pendlerrechner (bmf.gv.at) kann online festgestellt werden, ob und in welcher Höhe Anspruch besteht.

    • Eintrag in der Arbeitnehmerveranlagung oder über den Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt.

    Nähere Infos HIER: www.oesterreich.gv.at

Steuerliche Begünstigungen

Finanzielle Soforthilfen durch Staat und caritative Einrichtungen

Einmalige staatliche Beihilfen / Soforthilfen

Der Staat bietet in besonderen Lebenslagen einmalige, meist einkommensabhängige Finanzhilfen – schnell und unbürokratisch –, etwa bei Notlagen, für Familien, bei Naturkatastrophen oder für Heiz- und Wohnkosten.

Frauenhand hält die Hand von einem Kind

RECHTLICHE FRAGEN

Unterhalt und Obsorge

  • Unterhaltspflicht besteht gegenüber minderjährigen und bedürftigen volljährigen Kindern – ab dem Zeitpunkt an dem die Eltern getrennt leben.

    Der nicht betreuende Elternteil ist unterhaltspflichtig.

    Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

    Naturalunterhalt wird durch Betreuung und Versorgung des Kindes erfüllt (vom betreuenden Elternteil).

    Unterhaltsrechner online

    Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten kann das Gericht den Unterhalt festsetzen (Antrag auf Unterhaltsfestsetzung beim zuständigen Bezirksgericht)

  • Gemeinsame Obsorge ist in der Ehe der Regelfall und auch nach einer Scheidung.

    Beide Elternteile treffen gemeinsam Entscheidungen. In wichtigen Angelegenheiten ist auch nach der Scheidung ist eine Zustimmung des getrenntlebenden Partners nötig:

    • Schulwahl, Ausbildungsrichtung, Studienwahl

    • Größere medizinische Eingriffe, Psychologische oder psychiatrische Behandlungen

    • Änderung des Hauptwohnsitzes des Kindes

    • Längere Auslandsaufenthalte

    • Änderung des Vor- oder Familiennamens

    • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, Abschluss von Verträgen (z. B. Lehrvertrag)


    Alleinige Obsorge wird nur bei Gefahr für das Kindeswohl oder bei fehlender Kooperationsfähigkeit eines Elternteils vom Gericht ausgesprochen. Antragstellung beim zuständigen Bezirksgericht.

  • Das Kontaktrecht (Besuchsrecht) steht dem getrenntlebenden Elternteil und auch dem Kind selbst zu.

    Ziel ist es, die Beziehung zum Kind aufrechtzuerhalten.

    Umfang des Kontakts: individuell geregelt oder durch Gerichtsbeschluss (z. B. jedes zweite Wochenende, Ferienregelungen).

    Bei Streitigkeiten kann das Gericht eine Besuchskontaktregelung festlegen; das Kindeswohl steht immer im Vordergrund. (Antrag auf Besuchskontaktregelung beim zuständigen Bezirksgericht)

  • Einvernehmliche Scheidung
    Beide Ehepartner sind mit der Scheidung einverstanden und seit mindestens 6 Monaten verheiratet.

    Gemeinsamer Antrag beim zuständigen Bezirksgericht.

    Beide müssen sich in folgenden Belangen einig sein:

    • Aufteilung des Vermögens

    • Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt für gemeinsame Kinder

    • allfälligen Ehegattenunterhalt

    Strittige Scheidung wegen Verschuldens

    Ein Partner macht dem anderen ein schweres Ehevergehen (z. B. Untreue, Gewalt, Alkoholismus) zum Vorwurf.

    Einreichung einer Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht, Gericht prüft die Schuldfrage.

    Die Folgen sind mögliche Unterhaltsansprüche des unschuldigen Teils.

    Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung

    Möglich, wenn Ehe zerrüttet ist, aber keine oder geringe Schuld der beiden Eheparnter:in besteht. Möglich auch einseitig, nach 3-jährigem Getrenntleben.

    Formulare Trennung /Scheidung:

    Antrag_auf_Scheidung_im_Einvernehmen_Stand_1_5_2021 (3).pdf


    Scheidungsklage_49EheG_Stand_1_5_2021 (7).pdf


Scheidung

Der Oberösterreichische Familienbund bietet an den Bezirksgerichten in Oberösterreich vertraulich, anonym und kostenlos Rechtsberatung an.

Themen: Scheidung, Trennung, Obsorge und Kontaktrecht. In der Regel erfolgt die Beratung in Form einer Co-Beratung durch Jurist:innen und psychosoziale Berater:innen

Kostenlose Rechtsberatung Familienrecht (Scheidung / Trennung/Unterhalt / Obsorge) in OÖ:

  • Hier ist eine Übersicht der Familienberatungsstellen an den Bezirksgerichten in Oberösterreich, die vom Oberösterreichischen Familienbund angeboten werden: Standorte - OÖ Familienbund

  • Onlineberatung

    RECHTSTIPPS - Eine Orientierungshilfe zu Lebensgemeinschaft, Ehe, Trennung, Scheidung und Eingetragene PartnerInnenschaft  

    Infobroschüre zum Download

Kostenlose Rechtsberatung für Migrantinnen

Hand hält eine Pusteblume im Wind vor einer grünen Wiese

PSYCHOSOZIALE UNTERSTÜTZUNG IN OÖ

Psychosoziale Unterstützung hilft Menschen in belastenden Lebenssituationen. Sie kombiniert psychologische Hilfe (z. B. Gespräche, emotionale Entlastung) mit sozialer Unterstützung (z. B. Hilfe bei Alltagsproblemen, Vermittlung von Kontakten oder Diensten).

KRISE!

  • Traumatische Ereignisse wie Todesfälle, Unfälle oder Krankheiten können das seelische Gleichgewicht erschüttern und zu akuten Krisen führen. Auch länger andauernde Belastungen wie familiäre Konflikte oder finanzielle Sorgen können schleichend eine Krise auslösen. Oft bleiben solche Entwicklungen unbemerkt, was zur sozialen Isolation der Betroffenen führt. Ein kleiner Auslöser kann dann die Krise verschärfen.

  • Krisenhilfe OÖ : Telefonischer Rat und Hilfe bei psychischen Krisen – rund um die Uhr erreichbar 0732 2177

    Link: www.krisenhilfeooe.at/

    Telefon Seelsorge OÖ 142: rund um die Uhr - kostenlos

    Angebot: Kostenlos, vertraulich, anonym – Beratung bei jeder Art seelischer Belastung, hilfreich z. B. bei Krisen, Einsamkeit, Trauer oder Konflikten.

    Onlineoptionen: Zusätzlich erreichbar per Chat, E-Mail und Messenger

    Link: www.telefonseelsorge.at/

Längerfristige psychologische Hilfe

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Kind sitzt mit seiner Mama auf der Couch im Zuhause

WOHNEN

Hilfe bei Kautionen:

  • Der Wohn-Hilfefonds der Oberösterreichischen Landesbank AG unterstützt in Kooperation mit dem Frauenreferat des Landes OÖ Frauen in finanziellen Notlagen (z. B. nach Trennung, Scheidung, Tod des Partners) beim Aufbau einer eigenen Wohnsituation.

    Gefördert wird die Kaution oder ein Baukostenzuschuss für eine neue Mietwohnung in Oberösterreich durch ein zinsloses Darlehen von max. 2.500 € (davon 300 € nicht rückzahlbar).

    Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in OÖ, gesichertes Einkommen, Einkommensgrenze, keine doppelte Förderung, und eine positive Stellungnahme einer Frauenberatungsstelle, über die auch der Antrag gestellt wird.

    Die Rückzahlung erfolgt in Raten über bis zu 3 Jahre.

    Link Frauenberatungsstellen OÖ: Frauenreferat OÖ: Netzwerke

Wohngemeinschaften

ÜBERGANGSWOHNEN

Frau mit Kind und Reisetasche von hinten

URLAUBE FÜR ALLEINERZIEHERINNEN IN OÖ

Die Oberösterreichischen Kinderfreunde bieten speziell für Alleinerziehende mit Kindern zwischen 0 und 12 Jahren kostenlose Urlaubswochen an. Diese werden in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich durchgeführt und finden im Kinder- und Familienfreizeitzentrum Mühl-fun-viertel im Böhmerwald statt.

Die Teilnahme ist für Familien mit geringem Einkommen möglich. Der Selbstbehalt beträgt lediglich 50 € pro Familie. Inklusive sind Vollpension, Kinderbetreuung und zwei Familien-Halbtagesausflüge. Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte Pädagog:innen. Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten und Verantwortung.

Anmeldung und Informationen über weitere Angebote erhalten Sie bei den Kinderfreunden OÖ

Die Kinderfreunde OÖ bieten auch Feriencamps für Kinder und Jugendliche an:

Nähere Infos unter: www.kinderfreunde.at

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