Unterhaltsgarantiefonds für Alleinerziehende
Die österr. Bundesregierung hat einen Unterhaltsgarantiefonds für Alleinerzieher:innen beschlossen. Der Fonds soll ab 1. Juli 2026 zur Verfügung stehen. Die Details gilt es noch abzuwarten.
Anspruch haben Alleinerziehende, deren Expartner:in keinen Unterhalt für die Kinder bezahlt, wenn:
· Der Unterhaltsschuldner nicht greifbar ist, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist
· Der Unterhaltschuldner nicht zahlungsfähig ist, entweder durch Krankheit oder dauernde Arbeitslosigkeit
Der Antrag erfolgt jährlich beim Sozialministeriumsservice.
Die Einkommensobergrenze liegt bei 2.768 Euro.
Die monatliche Unterstützung beträgt 240€ pro Kind.
Sobald Details bekannt sind, ergänzen wir den Artikel.