Unterhaltsgarantiefonds für Alleinerziehende

Die österr. Bundesregierung hat einen Unterhaltsgarantiefonds für Alleinerzieher:innen beschlossen. Der Fonds soll ab 1. Juli 2026 zur Verfügung stehen. Die Details gilt es noch abzuwarten.

Anspruch haben Alleinerziehende, deren Expartner:in keinen Unterhalt für die Kinder bezahlt, wenn:

·         Der Unterhaltsschuldner nicht greifbar ist, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist

·         Der Unterhaltschuldner nicht zahlungsfähig ist, entweder durch Krankheit oder dauernde Arbeitslosigkeit

Der Antrag erfolgt jährlich beim Sozialministeriumsservice.

Die Einkommensobergrenze liegt bei 2.768 Euro.

Die monatliche Unterstützung beträgt 240€ pro Kind.

Sobald Details bekannt sind, ergänzen wir den Artikel.

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